Wenn zwei Menschen beschließen zu heiraten, denken sie meist nicht als Erstes an einen Ehevertrag. Doch gerade in der heutigen Zeit, in der Beziehungen komplexer und Vermögensverhältnisse vielschichtiger werden, kann ein Ehevertrag ein wichtiges Instrument sein, um die gemeinsame Zukunft abzusichern und mögliche Konflikte zu vermeiden. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wozu ein Ehevertrag dient, wer davon profitieren kann und worauf Sie bei der Gestaltung achten sollten.
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Viele Paare scheuen sich davor, einen Ehevertrag in Betracht zu ziehen. Sie befürchten, dass dies als Zeichen mangelnden Vertrauens gedeutet werden könnte. Doch in Wirklichkeit ist ein Ehevertrag ein Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und der Bereitschaft, offen über finanzielle Angelegenheiten zu sprechen.
Ein Ehevertrag dient dazu, die Vermögensverhältnisse und gegenseitigen Rechte der Ehepartner individuell zu regeln. Er bietet die Möglichkeit, vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und eigene Vereinbarungen zu treffen. Dabei geht es nicht nur um den Fall einer möglichen Scheidung, sondern auch um die Gestaltung der finanziellen Beziehungen während der Ehe.
Ein Ehevertrag kann in vielen Situationen sinnvoll sein. Besonders relevant ist er für:
Grundsätzlich kann jedes Paar von einem Ehevertrag profitieren, da er Klarheit und Sicherheit für beide Partner schafft.
Ein Ehevertrag kann eine Vielzahl von Aspekten regeln. Zu den wichtigsten gehören:
1. Güterstand
Die Wahl des Güterstands ist ein zentraler Punkt im Ehevertrag. Neben der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können Paare auch die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Jeder Güterstand hat seine Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
2. Versorgungsausgleich
Im Ehevertrag kann geregelt werden, wie mit den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen im Falle einer Scheidung umgegangen wird. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Partner zugunsten der Familie auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
3. Unterhaltsregelungen
Hier können Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Unterhaltspflichten nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
4. Vermögensaufteilung
Der Ehevertrag kann festlegen, wie im Falle einer Scheidung das gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Dies ist besonders relevant bei Immobilien oder wertvollen Anschaffungen.
Um einen rechtssicheren und fairen Ehevertrag zu erstellen, sind folgende Punkte zu beachten:
Die rechtlichen Grundlagen für Eheverträge finden sich in den §§ 1408 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Paragraphen regeln die vertragliche Gestaltung des Güterstandes und geben den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Ehepartner ihre Vereinbarungen treffen können. Von Wichtigkeit ist insbesondere der § 1410 iVm. § 125 S. 1 BGB, welcher regelt, dass der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden vor dem Notar geschlossen werden muss. Anderweitige Vereinbarungen sind nichtig. Eine Heilung dieses Formfehlers scheidet aus.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen. Ein richtungsweisendes Urteil in diesem Bereich ist das BGH-Urteil vom 11.02.2004 (Az. XII ZR 265/02). Dieses Urteil hat klargestellt, dass Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen können, wenn sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligen, weil sie entweder schon ab Vertragsschluss gegen dispositives Recht verstoßen und/oder das alleinige Berufen auf den Vertrag schon gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, vgl. § 242 BGB.
Für Unternehmer und Selbstständige sind zudem steuerrechtliche Aspekte von Bedeutung. Hier spielt insbesondere § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) eine wichtige Rolle, der die steuerliche Behandlung von Schenkungen unter Ehegatten regelt.
Um einen Ehevertrag zu erstellen, der beide Partner zufriedenstellt und rechtlich Bestand hat, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Ein Ehevertrag ist weit mehr als nur eine juristische Formalität für den Fall einer Scheidung. Dieser ist vielmehr ein Instrument, das Paaren ermöglicht, ihre finanzielle Zukunft gemeinsam und verantwortungsvoll zu gestalten. Indem klare Vereinbarungen getroffen werden, können potenzielle Konflikte vermieden und eine solide Basis für eine glückliche Ehe geschaffen werden.
Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliches Know-how und eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation des Paares. Als erfahrene Kanzlei mit über 20 Jahren Expertise im Familienrecht und mehr als 500 erfolgreich gestalteten Eheverträgen steht Ihnen die Kanzlei Grigat zur Seite, um eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu entwickeln.
Unser interdisziplinäres Team aus Familien- und Steuerrechtsexperten berücksichtigt dabei nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen Aspekte Ihrer individuellen Situation. Wir legen Wert auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung, die die Interessen beider Partner berücksichtigt und auch vor Gericht Bestand hat.
Sichern Sie Ihre Zukunft – Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit der Kanzlei Grigat. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu einem fairen und rechtssicheren Ehevertrag zu begleiten.
Mit einem sorgfältig gestalteten Ehevertrag schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Ehe. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und gehen Sie den Schritt in eine gemeinsame Zukunft mit der Gewissheit, für alle Eventualitäten vorgesorgt zu haben.
Der ideale Zeitpunkt ist vor der Eheschließung. Ein Ehevertrag kann aber auch während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Je früher Sie sich damit befassen, desto besser können Sie Ihre gemeinsame Zukunft planen.
Die Kosten variieren je nach Komplexität und Umfang des Vertrages. Rechnen Sie mit Notargebühren und Anwaltskosten. Bei der Kanzlei Grigat bieten wir ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und einen Kostenrahmen zu ermitteln.
Ja, ein Ehevertrag kann auch für Paare ohne großes Vermögen sinnvoll sein. Er regelt nicht nur Vermögensfragen, sondern auch Aspekte wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder die Aufteilung von Schulden.
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden. Es ist sogar ratsam, den Vertrag in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und an veränderte Lebensumstände anzupassen.
Nicht automatisch. Gerichte können Eheverträge einer Wirksamkeitskontrolle unterziehen. Besonders einseitige oder stark benachteiligende Verträge können für ungültig erklärt werden. Deshalb ist eine faire und ausgewogene Gestaltung durch Experten wichtig.
Ein vollständiger Ausschluss des nachehelichen Unterhalts ist in der Regel nicht möglich und würde vor Gericht wahrscheinlich nicht standhalten. Bestimmte Kernbereiche wie der Kindesunterhalt oder der Unterhalt wegen Krankheit oder Alter können nicht ausgeschlossen werden.
Für unverheiratete Paare gibt es den Partnerschaftsvertrag. Dieser regelt ähnliche Aspekte wie ein Ehevertrag, ist aber besonders wichtig, da unverheiratete Paare nicht den gleichen gesetzlichen Schutz genießen wie Ehepartner.
Ein Ehevertrag kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, besonders bei der Übertragung von Vermögen oder bei Schenkungen unter Ehegatten. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den steuerlichen Aspekten Ihres individuellen Falles.
Ein Ehevertrag kann grundsätzlich keine rückwirkenden Regelungen treffen. Er gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses für die Zukunft (ex nunc). Allerdings können Sie Vereinbarungen über in der Vergangenheit erworbenes Vermögen treffen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Getrennte Beratung stellt sicher, dass die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigt werden. Bei der Kanzlei Grigat bieten wir sowohl eine gemeinsame als auch eine getrennte Beratung an.
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