Rechtliche Vertretung vor dem Finanzgericht

Nicole Grigat
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Inhaltsverzeichnis

Klageverfahren vor dem Finanzgericht: Kein Anwaltszwang

Vor den Finanzgerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige in Klageverfahren vor dem Finanzgericht nicht zwingend auf die Vertretung durch einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angewiesen sind. Sie haben die Möglichkeit, ihre Klage eigenständig einzureichen und die mündliche Verhandlung ohne rechtliche Vertretung zu führen.

Trotz dieser Möglichkeit ist es nicht ratsam, ohne professionelle Unterstützung zu klagen. Wird nach einem erfolglosen oder nur teilweisen Einspruch ein Bescheid erlassen, enthält dieser eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wird der Steuerpflichtige darauf hingewiesen, dass er innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Klage beim zuständigen Finanzgericht einlegen kann.

Der richtige Prozessvertreter für Ihr Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Ein erfahrener Steueranwalt ist der ideale Vertreter in Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht bringt er fundierte Kenntnisse in beiden Bereichen mit. Mit über 30 Jahren Erfahrung im streitigen Steuerrecht und der Verteidigung in Steuerstrafverfahren hat er zahlreiche Mandanten in komplexen Fällen erfolgreich vertreten. Auch hochkarätige Mandanten in schwierigen rechtlichen Situationen vertrauten auf seine Expertise.

Der ideale Mandant für einen Experten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

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Er verspricht keine unrealistischen Ergebnisse, sondern setzt auf höchste Professionalität, eine gründliche Analyse der Situation und eine respektvolle, souveräne Kommunikation – die Grundlage für seinen langjährigen Erfolg als Prozessvertreter im Finanzgerichtsverfahren und in der Verteidigung im Steuerstrafrecht.

Einleitung des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht

Das Klageverfahren vor dem Finanzgericht beginnt mit der Einlegung einer schriftlichen Klage gegen einen belastenden Verwaltungsakt, beispielsweise im Falle eines fehlerhaften oder zu hohen Steuerbescheids. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingelegt werden. Mit der Klageeinreichung wird das Verfahren vor dem Finanzgericht angestoßen. Das Gericht leitet die Klage daraufhin an das beklagte Finanzamt weiter, sodass die Klage offiziell rechtshängig wird.

 

Wichtigkeit der Beauftragung eines erfahrenen Prozessanwalts

Es ist ratsam, sich bei einem Klageverfahren vor dem Finanzgericht von einem spezialisierten Steueranwalt vertreten zu lassen. Ein erfahrener Prozessanwalt, der bereits zahlreiche Verfahren vor verschiedenen Finanzgerichten geführt hat, bringt fundierte Expertise und Praxiskenntnis mit. Ein solcher Anwalt kann die Erfolgsaussichten des Verfahrens besser einschätzen und die Interessen des Klägers optimal vertreten. Es ist von Vorteil, einen Anwalt zu beauftragen, der umfassende Erfahrung in Steuerstreitigkeiten besitzt.

Verhandlungstag im Klageverfahren

In den meisten Fällen wird ein Finanzgerichtsverfahren an einem einzigen Verhandlungstag abgeschlossen. Die Dauer der Verhandlungen variiert, beträgt jedoch in der Regel nur ein bis zwei Stunden, maximal drei Stunden. Das Gesetz sieht vor, dass das Verfahren an einem Tag durchgeführt wird, um den Prozessstoff konzentriert und zügig zu verhandeln – dies entspricht der sogenannten Konzentrationsmaxime. Bei größeren Verfahren kann es jedoch zu Fortsetzungsterminen kommen, sodass das Verfahren mehrere Verhandlungstage in Anspruch nimmt.

Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

Finanzgerichtsverfahren dauern im Allgemeinen mehrere Jahre. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer zwei bis drei Jahre. In komplexeren Fällen kann das Verfahren jedoch auch fünf bis sechs Jahre in Anspruch nehmen. Wird zusätzlich eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt, kann sich die Verfahrensdauer um weitere drei bis vier Jahre verlängern. Auch wenn die mündliche Verhandlung an einem Tag durchgeführt wird, sind der Austausch von Schriftsätzen und die eingehende Prüfung durch beide Parteien ein langwieriger Prozess, der oft ein Jahr oder länger dauern kann.

Aufbau des finanzgerichtlichen Verfahrens

Das finanzgerichtliche Verfahren ist einstufig und wird ausschließlich in erster Instanz vor dem Finanzgericht verhandelt. In diesem Verfahren ist es besonders wichtig, alle relevanten Tatsachen und Beweisanträge sorgfältig und vollständig vorzubringen. Das Finanzgericht entscheidet endgültig in Steuerstreitigkeiten, die es mit den Finanzbehörden, Zollbehörden, der Deutschen Rentenversicherung Bund, in Angelegenheiten der Altersvorsorgezulage sowie bei Kindergeldfragen führt. Eine Berufung ist nicht möglich, weshalb eine gründliche Vorbereitung und umfassende Dokumentation der Klage von entscheidender Bedeutung ist.

Instanzenzug im Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht entscheidet grundsätzlich in erster und letzter Instanz. In den meisten Fällen erfolgt die Entscheidung in einer mündlichen Verhandlung, die in der Regel nur ein bis zwei Stunden dauert, manchmal sogar nur eine halbe Stunde. Die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien spielen dabei eine wichtige Rolle, da der Sachverhalt in der Regel bereits zu diesem Zeitpunkt so klar vorgetragen ist, dass die Entscheidung oft schon vor der mündlichen Verhandlung feststeht. Wenn keine Überraschungen oder neuen Fakten in der Verhandlung auftauchen, ist der Fall häufig schon vorab entschieden.

Gerichtsbescheid

In Ausnahmefällen kann das Finanzgericht statt einer mündlichen Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Dieser ist ebenfalls eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zugang des Gerichtsbescheids eine mündliche Verhandlung zu beantragen.

Finanzgerichte in den Bundesländern

In Deutschland gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Finanzgericht, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das über drei Finanzgerichte verfügt (Düsseldorf, Köln und Münster), sowie Bayern, wo zwei Finanzgerichte (München und Nürnberg) existieren. Einige Bundesländer haben auch Außensenate, etwa in Augsburg und Freiburg. Zwei Bundesländer haben ihre Finanzgerichte zusammengelegt (Finanzgericht Berlin-Brandenburg), sodass insgesamt 15 Finanzgerichte für 16 Bundesländer bestehen.

Untersuchungs- und Amtsermittlungsgrundsatz

Das Finanzgericht ist verpflichtet, im Rahmen der Klageerhebung von Amts wegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids zu überprüfen. Es ist nicht an die Klagebegründung oder die dort formulierten Beweisanträge gebunden und kann auch neue Aspekte in den Entscheidungsprozess einfließen lassen. Das Gericht muss die Berechtigung des Klageantrags vollständig prüfen, unabhängig von der Beweislast. Es ist jedoch die Pflicht der Parteien, ihren Vortrag sachgerecht, vollständig und wahrheitsgemäß zu erbringen.

Keine Schlechterstellung des Klägers

Im finanzgerichtlichen Verfahren kann der Kläger nicht schlechter gestellt werden als ohne die Klage. Das bedeutet, dass der Kläger im schlimmsten Fall den Prozess verliert, die Gerichtskosten trägt und seine eigenen notwendigen Aufwendungen übernimmt. Eine Verschlechterung der steuerlichen oder wirtschaftlichen Position des Klägers durch die Klageentscheidung ist nicht möglich, selbst wenn das Gericht oder das Finanzamt nachträglich weitere Fehler im Steuerbescheid entdeckt.

Erforderliche sachgerechte Prozessführung

Obwohl der Kläger nicht zwingend einen Anwalt beauftragen muss, ist es aufgrund der Komplexität des Verfahrens dringend empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung zu sichern. Ähnlich wie bei einem Zahnarztbesuch, bei dem die Selbstbehandlung zu unerwünschten Ergebnissen führen kann, ist es ratsam, die Prozessführung einem erfahrenen Experten zu überlassen, der mit den rechtlichen Feinheiten vertraut ist.

Bindung des Finanzgerichts an den gesamten Prozessvortrag

Das Finanzgericht ist an den gesamten Prozessvortrag gebunden und muss alle relevanten Aspekte berücksichtigen, die in den Schriftsätzen vorgetragen werden. Die korrekte und vollständige Darstellung des Sachverhalts ist daher entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.

Prüfung des materiellen Rechts

Neben der formellen Prüfung der Klage ist auch das materielle Recht von zentraler Bedeutung. Die rechtliche Bewertung des zugrunde liegenden Falls bedarf ebenfalls fachkundiger Begleitung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte korrekt bewertet werden.

Prozessvertretung durch einen Steueranwalt

Häufig wird das Verfahren in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geführt, der die rechtlichen und steuerlichen Aspekte prüft. Alternativ kann auch ein Steueranwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Klägers im Klageverfahren beauftragt werden.

Bedeutung eines sachgerechten Vortrags für den Erfolg des Verfahrens

Ein klarer und sachgerechter Vortrag ist für den Erfolg vor dem Finanzgericht unerlässlich. Alle Beweisanträge müssen verständlich formuliert und sämtliche Schriftsätze müssen rechtzeitig eingereicht werden. Der Prozessvertreter muss auf Hinweise des Gerichts reagieren und sicherstellen, dass der Vortrag in der mündlichen Verhandlung vollständig berücksichtigt wird. In dieser Tatsacheninstanz ist es entscheidend, von Anfang an einen fehlerfreien und kohärenten Vortrag zu leisten, da später keine Nachbesserungen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) mehr möglich sind. Widersprüchliche oder sich ändernde Aussagen können den Fall gefährden und zu einer negativen Entscheidung führen.