Rechtsanwalt Unternehmensnachfolge von Familienunternehmen

Nicole Grigat
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen erfordert frühzeitige Planung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Streit zu vermeiden.
  • Verschiedene Optionen wie Schenkung, Erbvertrag oder Verkauf bieten steuerliche Vorteile und können nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens gestaltet werden.
  • Eine klare Übergabestrategie, die schrittweise Kompetenzübertragung und die Akzeptanz neuer Strategien sind entscheidend für den langfristigen Erfolg und das Fortbestehen des Unternehmens.

Lieben Sie Ihr Unternehmen so sehr, dass Sie es nur innerhalb der Familie weitergeben möchten?
Die Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Als Unternehmerfamilie müssen Sie viele Aspekte berücksichtigen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten sollten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.

Unternehmensnachfolge – Eine frühzeitige Planung sorgt für reibungslose Übergänge

Steht in Ihrem Familienunternehmen ein Generationswechsel an? Wir wissen, wie viel Arbeit und Herzblut in einem Familienunternehmen steckt. Kein Wunder, dass rund 67 % der Deutschen ihre Familienunternehmen weiterführen möchten. Auch wenn es potenzielle Nachfolger gibt, ist eine frühzeitige und gut durchdachte Nachfolgeplanung unerlässlich. Denn selbst in den besten Familien kann es zu Konflikten kommen – besonders, wenn es um viel Geld und das Fortbestehen des Unternehmens geht.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater stehen wir Ihnen bei diesem wichtigen Prozess zur Seite. Mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht helfen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen für die Nachfolge zu treffen und eine Lösung zu finden, die sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihrer Familie zugutekommt.

Das Familienunternehmen: Teil der Identität und Schlüssel zur Zukunft

In einem Familienunternehmen kann die Familie sowohl der stärkste Antrieb als auch die größte Herausforderung sein. Deshalb ist es entscheidend, einen fairen und reibungslosen Übergang auf den Nachfolger zu gewährleisten. Ein erfolgreicher Generationswechsel sichert nicht nur das Weiterbestehen des Unternehmens, sondern sorgt auch für die Absicherung des scheidenden Unternehmers. Wählen Sie den Übergangsweg, der zu Ihnen passt:

 

Durch Schenkung:

  • Familien- und unternehmerfreundlichste Lösung: Die Übergabe der Firma zu Lebzeiten ermöglicht eine steuerliche Ersparnis, da Gewinne nicht versteuert werden müssen.
  • Schenkungsvertrag: Der Unternehmer legt den Erbanteil der nächsten Generation fest – eine Form der vorweggenommenen Erbfolge.
  • Hohe steuerfreie Freibeträge für nahe Verwandte bieten steuerliche Vorteile.
  • Vermeidung von Konflikten: Durch klare Regelungen können Ansprüche von Miterben und Ausgleichszahlungen vermieden werden.

 

Durch Erbvertrag oder Testament:

  • Bevorzugte Regelung: Diese Optionen haben Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
  • Hohe Freibeträge: Auch hier profitieren nahe Verwandte von steuerfreien Beträgen.
  • Der Unternehmer legt die Erbanteile der nachfolgenden Generation fest.

 

Schrittweise Übergabe:

  • Vorteil: Der Nachfolger kann sich beweisen und seine Fähigkeiten unter Beweis stellen.
  • Empfohlene Rechtsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft (KG), die Haftungsbeschränkungen für den neuen Gesellschafter vorsehen.

 

Durch Verkauf:

  • Share-Deal: Kauf von Anteilen an einer Kapital- oder Personengesellschaft.
  • Asset-Deal: Erwerb von Vermögenswerten wie Immobilien, Maschinen und anderen Wirtschaftsgütern des Unternehmens.
  • Management-Buy-Out (MBO): Das bestehende Management übernimmt das Unternehmen, oder es wird von externen Führungskräften übernommen.

 

Gründung einer Stiftung:

  • Besonders für mittelständische Unternehmer attraktiv.
  • Die Stiftung sichert den Fortbestand des Unternehmens.
  • Das Unternehmen kann entweder direkt bei der Stiftungsgündung oder später übertragen werden.
  • Die Stiftung wird von einem Vorstand geführt, der vom Stifter oder einem Stiftungsrat berufen wird.
  • Vorteil: Erben können keine Eigentumsansprüche stellen, und eine Zersplitterung des Unternehmensvermögens wird verhindert.

Wichtige Überlegungen für die Unternehmensnachfolge

  • Planen Sie mindestens fünf Jahre im Voraus.
  • Akzeptieren Sie die neuen Strategien und Ideen Ihres Nachfolgers.
  • Legen Sie klare Regeln für die Übergangsphase fest.
  • Übertragen Sie schrittweise die Verantwortung und Kompetenzen.

Beratung und Begleitung bei der Neuordnung von Familienunternehmen

Ist die nächste Generation bereit, Ihr Unternehmen zu übernehmen? Als Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Neuordnung von Familienunternehmen. Mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht und unserer steuerlichen Kompetenz stehen wir Ihnen bei Fragen zur Schenkung, dem Erbvertrag, der Übertragung oder dem Verkauf zur Seite. Gerade bei Familienunternehmen spielen Tradition und eine nachhaltige Ausrichtung des Erfolgs eine entscheidende Rolle. Für die Nachfolgeregelung ist es wichtig, diese Werte zu berücksichtigen und gleichzeitig einen optimalen Übergang zu gewährleisten – mit Blick auf die kommenden Generationen.

Eine gerechte Verteilung der Firmenanteile sowie die Absicherung des abgebenden Unternehmers sind entscheidende Aspekte, die bei der Planung nicht vernachlässigt werden dürfen. Um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Auf neutraler Basis analysieren wir alle Optionen und helfen Ihnen, den kostengünstigsten und effizientesten Weg für Ihre Unternehmensnachfolge zu finden. Gemeinsam entwickeln wir langfristige und zukunftsorientierte Pläne für einen erfolgreichen Generationenwechsel.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Recht und Steuern. Verlassen Sie die Zukunft Ihres Familienunternehmens nicht dem Zufall – eine gründliche Planung zahlt sich nicht nur für Sie, sondern auch für die nächsten Generationen aus.

Häufig gestellte Fragen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen die Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang grundsätzlich automatisch übernommen werden. Der neue Inhaber tritt in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und übernimmt somit die in den Arbeitsverträgen festgelegten Rechte und Pflichten, wie etwa Löhne und Urlaub. Es steht dem neuen Inhaber jedoch frei, neue Verträge anzubieten, wenn er dies für notwendig hält.

 

Ja, ein Unternehmen kann im Rahmen einer Schenkung überschrieben werden. In diesem Fall entsteht kein Veräußerungsgewinn, der versteuert werden muss. Dadurch bleiben auch stille Reserven unentdeckt. Allerdings übernimmt der Beschenkte auch alle Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Familienunternehmen zu übergeben. Eine der familienfreundlichsten Optionen ist die Schenkung. Alternativ kann das Unternehmen auch verkauft oder schrittweise übertragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Stiftung, die das Unternehmen verwaltet.

Die Übergabe eines Familienunternehmens birgt viele Herausforderungen. Es gilt, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und einen reibungslosen Übergang auf den Nachfolger zu gewährleisten. Auch die Altersabsicherung und Versorgung des abgebenden Unternehmers müssen berücksichtigt werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass alle Mitglieder fair und gleich behandelt werden.

Wenn mehrere Erbberechtigte existieren, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Dieser hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. So können Sie gezielt einen Nachfolger für Ihr Unternehmen bestimmen und sicherstellen, dass Ihre Wünsche erfüllt werden.

Die Dauer der Übertragung hängt vom Einzelfall ab und davon, wie gut die Übergabe bereits im Vorfeld geplant wurde. Wurde die Nachfolge in einem Schenkungsvertrag geregelt, erfolgt die Übertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge und betrifft auch die Anteile der anderen Familienmitglieder. Andere Übertragungsarten können unter Umständen länger dauern.

Der Schenkungsvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Bei einem Testament ist nicht zwingend ein Notar erforderlich, jedoch empfiehlt sich bei hohen Vermögenswerten eine umfassende juristische Beratung, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Ja, grundsätzlich können Sie Ihr Unternehmen verschenken. Der Vorteil einer Schenkung liegt darin, dass alle relevanten Formalitäten in einem Schenkungsvertrag geregelt werden können. Zudem können mögliche Ansprüche von Miterben und Ausgleichszahlungen bereits im Vorfeld geklärt werden.

Die Due Diligence ist eine gründliche Überprüfung des zu erwerbenden Unternehmens. Hierbei wird dem Käufer ein detaillierter Überblick über die Qualität und den allgemeinen Zustand des Unternehmens verschafft. Zu den wichtigsten Aspekten zählen unter anderem der Ruf des Unternehmens, die finanzielle Lage, die Marktstellung, das Produktportfolio, der Personalbestand und die Beziehungen zu Lieferanten.