Bewertung Immobilien Erbschaftssteuer

Nicole Grigat
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Wir unterstützen Erblasser und Erben bei der korrekten Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer.
  • Die Kenntnis der relevanten Bewertungsmethoden und -verfahren ist für die Reduzierung der Steuerlast essenziell.
  • Professionelle Rechtsberatung minimiert potenzielle Herausforderungen und Fehler im Bewertungsprozess.

Beim Erbe einer Immobilie steht man oft vor der Frage, wie diese für die Erbschaftssteuer korrekt bewertet wird. Diese Bewertung ist entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Steuern. In Deutschland gibt es dafür klare Richtlinien, welche Methoden der Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer anwendbar sind. Hierbei sind die Freibeträge von besonderer Bedeutung, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegen und eine erhebliche Reduzierung der Steuerlast bewirken können.

Wir als Experten im Erbrecht helfen Ihnen, die komplexen Bewertungsverfahren zu verstehen und anzuwenden. Das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind die drei Hauptverfahren, die im Bewertungsgesetz festgeschrieben sind und je nach Art und Nutzung der Immobilie zur Anwendung kommen. Die genaue Methodik bestimmt, welches Verfahren für eine Immobilie herangezogen wird und beeinflusst direkt den ermittelten Wert, der als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer dient.

Grundlagen der Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer

Beim Erbfall muss das übertragene Vermögen, einschließlich Immobilien, für die Erbschaftssteuer bewertet werden. Das Finanzamt stützt sich hierfür auf das Bewertungsgesetz (BewG). Laut BewG sind für die Bewertung von Immobilien hauptsächlich drei Verfahren anzuwenden:

  • Vergleichswertverfahren: Anwendung findet dieses Verfahren bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, wo Marktvergleichswerte vorhanden sind.
  • Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Objekten wird der Wert aus den zu erwartenden Erträgen abgeleitet.
  • Sachwertverfahren: Hierbei wird der Wert anhand von Herstellungskosten und dem Zustand des Objekts bemessen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Anpassungen im Bewertungsgesetz vorgenommen, die bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. Unsere Beratung umfasst diese Neuerungen, um eine korrekte Wertermittlung zu gewährleisten.

Wichtige Faktoren bei jeder Bewertung sind Bodenrichtwerte, Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen und das Erbrecht. Erben müssen beachten, dass bestimmte Freibeträge und Steuerbefreiungen gelten können, weshalb eine individuelle Prüfung essentiell ist.

Wir empfehlen, dass Erben sich umfassend von einem Steuerberater oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Dies sichert, dass alle relevanten Aspekte der Besteuerung und mögliche Gestaltungsoptionen zur Steuerminimierung geprüft werden.
Wir stehen bereit, Sie in diesen komplexen Bewertungs- und Besteuerungsfragen kompetent zu unterstützen.

Methoden der Immobilienbewertung

Beim Erbe von Immobilieneigentum ist die korrekte Bewertung für die Erbschaftssteuer essentiell. Wir nutzen hierfür verschiedene etablierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf den Preis, der durch vergleichbare Objekte am Markt erzielt wird. Es wird besonders oft bei Wohnimmobilien angewendet. Wichtige Faktoren sind hier:

  • Verkaufspreise ähnlicher Objekte
  • Bodenrichtwert
  • Standort und Zustand der Immobilie

Dieses Verfahren ist besonders transparent, da es auf tatsächlich erzielten Verkaufspreisen basiert.

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie hauptsächlich anhand der erzielbaren Mieteinnahmen berechnet:

  • Jahresrohertrag (Mieteinnahmen)
  • Bewirtschaftungskosten
  • Bodenwertverzinsung
  • Restnutzungsdauer des Gebäudes

Das Ertragswertverfahren ist vorrangig bei vermieteten Objekten, wie Mehrfamilienhäuser oder kommerziell genutzte Immobilien, relevant.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird angewandt, wenn weder Vergleichsobjekte verfügbar noch Erträge zuverlässig prognostizierbar sind. Die Berechnung erfolgt anhand der Substanz des Gebäudes und Bodens:

  • Bodenwert
  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Alterswertminderung
  • Sachwertfaktoren

Besonders geeignet ist dieses Verfahren für spezielle Immobilien, wie Fabriken oder einzigartige Gebäude, bei denen Vergleichs- oder Ertragswertverfahren nicht anwendbar sind.

Die Rolle des Anwalts im Bewertungsprozess

Bei der Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer nimmt der Anwalt eine Schlüsselposition ein. Wir unterstützen Mandanten, indem wir sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dies schließt die Anwendung des Bewertungsgesetzes und die Beachtung gesetzlicher Freibeträge mit ein.

Unsere Hauptaufgaben sind:

  • Beratung zu den Erbschaftssteuerlichen Folgen je nach Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad des Erben.
  • Prüfung der Bewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
  • Verteidigung der Bewertung und Steuerbelastung gegenüber dem Finanzamt.
  • Aufklärung über mögliche Steuerbefreiungen, wie beispielsweise für Ehepartner und Kinder, im Rahmen des jeweiligen Erbrechts.
  • Unterstützung bei der Einschätzung der Steuerlast, abhängig vom individuellen Steuersatz und vorhandenem Vermögen.

Wir präsentieren eine detaillierte Immobilienbewertung, die die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer bildet. Dabei berücksichtigen wir alle steuerpflichtigen Aspekte und nutzen unsere Fachkenntnis, um die Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten.

Herausforderungen und häufige Fehler

Beim Thema Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer stehen Steuerpflichtige oftmals vor großen Herausforderungen. Die steuerliche Bewertung ist komplex, insbesondere weil sie von vielen Faktoren wie Kaufpreisen, Reinertrag, Rohertrag und dem Liegenschaftszinssatz abhängig ist. Wir erkennen oft, dass bei der Vererbung von Gewerbeimmobilien oder Wohnimmobilien Fehler unterlaufen können, die kostspielig werden.

  • Rechner-Anwendung: Die Verwendung von Online-Rechnern kann zu ungenauen Ergebnissen führen, wenn individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigt werden.
  • Unkenntnis der Steuerklassen: Abhängig von der Steuerklasse des Erben, ob Witwe, Sohn, Tochter oder andere Verwandte, variieren die Freibeträge und Steuersätze.
  • Unvollständige Anzeigepflicht: Einkünfte aus Nießbrauch oder Nettokaltmiete müssen korrekt angegeben werden.
  • Kaufpreissammlungen: Bei der Bewertung nicht aktuelle Kaufpreissammlungen zu nutzen, kann zu deutlichen Abweichungen führen.

Einige Sonderfälle bedürfen besonderer Aufmerksamkeit bei der steuerlichen Bewertung:

  • Mietshäuser mit bereits regulierten Mieten stellen einen speziellen Fall dar, der individuell betrachtet werden muss.
  • Nachfolgeplanung: Wer zu Lebzeiten versäumt, eine sachgerechte Nachfolgeplanung zu betreiben, riskiert höhere steuerliche Belastungen.

Urteile, wie das des Finanzgerichts Niedersachsen, zeigen, dass Gerichtsentscheidungen die Bewertungspraxis beeinflussen und für die steuerpflichtigen Erben unerwartete Konsequenzen haben können. Wir setzen unsere juristische Expertise ein, um solche Herausforderungen zu meistern und die häufigsten Fehler zu vermeiden.

Tipps für Erblasser und Erben

Für Erblasser und Erben ist es entscheidend, sich mit der Bewertung von Immobilien auseinanderzusetzen, um die Erbschaftssteuer korrekt abzuwickeln. Wir haben einige zentrale Punkte zusammengefasst:

  • Verkehrswert der Immobilie: Der Verkehrswert bildet die Grundlage für die Besteuerung. Es empfiehlt sich, ein professionelles Gutachten durchführen zu lassen, um den Wert nach dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren bestimmen zu lassen.
  • Freibeträge nutzen: Für Ehepartner und Kinder gibt es hohe Freibeträge. Prüfen Sie, ob eine Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum in Frage kommt.
  • Schenkung zu Lebzeiten bedenken: Eine vorzeitige Schenkung kann einen Teil des Vermögens vor der Besteuerung bewahren, es gelten jedoch auch hier Schenkungssteuer-Regeln, die beachtet werden müssen.
  • Auskunft einholen: Bei der steuerlichen Bewertung und möglichen Freibeträgen ist professioneller Rat unerlässlich. Wir unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Fragen der Immobilienbewertung und -besteuerung.
  • Aktuelle Gesetzeslage: Informieren Sie sich über relevante Gesetzesänderungen, wie das Jahressteuergesetz, welche die Bewertungsmethoden betreffen können.

Hierbei ist zu beachten, dass geerbte Immobilien und Aktien unterschiedlichen Bewertungs- und Steuervorschriften unterliegen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Komplexität der Erbschaftssteuer zu navigieren und die vermögensrechtlichen und steuerlichen Aspekte Ihrer Immobilie optimal zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung von Grundvermögen für die Erbschaftssteuer erfolgt in Deutschland gemäß des Bewertungsgesetzes (BewG) durch das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, je nach Art und Nutzung der Immobilie.

Dem Finanzamt müssen für die Bewertung einer Immobilie im Erbfall Unterlagen vorgelegt werden, die zum Beispiel Grundbuchauszüge, Nachweise über Wohnflächen, Mieterträge oder Baujahr und Zustand des Gebäudes umfassen.

Das Ertragswertverfahren fokussiert sich auf die potenziellen Erträge einer Immobilie und unterscheidet sich somit von anderen Methoden, wie dem Vergleichswertverfahren, das aktuelle Marktvergleichswerte heranzieht, oder dem Sachwertverfahren, das die Herstellungskosten berücksichtigt.

Der Ertragswert wird vorrangig bei vermieteten Immobilien für die Erbschaftssteuerbewertung herangezogen, wohingegen der Sachwert insbesondere bei selbst genutzten Immobilien oder speziellen Objekten wie Denkmalschutzimmobilien zum Einsatz kommt.

Bei der steuerlichen Bewertung eines Einfamilien- oder Zweifamilienhauses im Erbfall spielen die Lage, der Zustand, die Wohnfläche und die Grundstücksgröße eine maßgebliche Rolle. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie bauliche Besonderheiten oder Denkmalschutzstatus.