Die Bewertung von Immobilien spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen von Schenkungen. Im Fokus steht dabei, den fairen Marktwert einer Immobilie zu bestimmen, der für die Festsetzung von Schenkungssteuern von Bedeutung ist. Bei uns, der Kanzlei Grigat, stehen die komplexen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Immobilienschenkungen im Zentrum unserer Beratungstätigkeit. Wir verstehen, dass das Finanzamt verschiedene Faktoren berücksichtigt, um den Wert einer Immobilie festzulegen, was zuweilen zu einer hohen Bemessungsgrundlage für die Steuer führen kann.
Zu den Kernaspekten bei der Bewertung zählen Zustand und Lage der Immobilie sowie rechtliche Regelungen. Seit 2023 gelten neue Bewertungsvorschriften, die zu höheren Bewertungen führen können. Unsere Expertise erstreckt sich auf die sachgerechte Anwendung der dafür relevanten Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz, sodass unsere Mandanten eine optimierte und auf ihre individuelle Situation abgestimmte Rechtsberatung erhalten. Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Prozess – von der Wertermittlung bis zur steuerlichen Abwicklung der Schenkung.
Bei der Schenkung von Immobilien ist eine präzise Bewertung essentiell, um die Höhe der Schenkungssteuer zu ermitteln und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Immobilienbewertung bezeichnet die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) einer Immobilie. Dieser Wert wird durch ein Gutachten bestimmt, das objektive Kriterien wie Zustand, Lage und zukünftige Nutzbarkeit berücksichtigt. Die genaue Wertermittlung sichert die korrekte Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und trägt zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen bei.
Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt in Deutschland die Grundsätze zur Bewertung des Vermögens und damit auch von Immobilien bei Schenkungen. Ziel ist, den Verkehrswert gerecht und objektiv zu ermitteln. Für die Wertermittlung kommen verschiedene Bewertungsverfahren infrage:
Zusätzlich spielen Freibeträge eine Rolle, um die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer zu ermitteln. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des übertragenen Immobilienwertes können diese Freibeträge die Steuerlast mindern. Zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer besteht in der Bewertung kein wesentlicher Unterschied, da beides unter die Erbschaftsteuerreform fällt und die gleichen Bewertungsregeln angewendet werden.
Die Bewertung von Immobilien bei Schenkungen wird von zahlreichen Aspekten beeinflusst, die genau untersucht werden müssen, um den Verkehrswert und somit die Steuerlast korrekt zu ermitteln.
Bei der Bewertung einer Immobilie sind verschiedene zentrale Faktoren zu berücksichtigen:
Die Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt oder durch externe Gutachter zeigt auf Basis der oben genannten Faktoren spezifische Werte, die entscheidend für die Berechnung der Schenkungssteuer sind. Hier einige Beispiele:
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Fachkompetenz zur Seite, um diese vielschichtigen Bewertungsprozesse verständlich zu machen und eine faire Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Beim Übertragen von Immobilien durch Schenkung gibt es wichtige steuerliche Regelungen, welche sowohl den Schenkungssteuersatz als auch die Freibeträge betreffen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen detaillierten Überblick zu den steuerlichen Folgen einer Immobilienschenkung zu geben.
Beim Schenken einer Immobilie muss der Verkehrswert, basierend auf dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren, ermittelt werden. Diesen legen die Gutachterausschüsse fest oder er wird durch einen zugelassenen Sachverständigen bestimmt. Das Finanzamt prüft anhand des Grundbesitzwerts die Höhe der Schenkungssteuer. Nach dem Jahressteuergesetz 2022 kann bei vermieteten Immobilien eventuell nur ein reduzierter Wert angesetzt werden, was eine geringere Steuerlast zur Folge haben kann. Es ist auch relevant, den Verwandtschaftsgrad und die Steuerklasse zu berücksichtigen, da diese die Höhe des Freibetrags und des Steuersatzes beeinflussen.
Die Schenkungssteuer hängt von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Freibeträge variieren somit je nach Steuerklasse:
Übersteigt der Wert der Immobilie diese Freibeträge, wird der darüber liegende Betrag besteuert. Je nach Verwandtschaftsgrad und zugehöriger Steuerklasse variiert der Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent. Bestimmte Steuerbefreiungen können unter Umständen angewandt werden, z.B. für selbst genutztes Wohneigentum bei Übertragung an Ehepartner oder Kinder. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt diesbezüglich regelmäßig aktualisierte Richtlinien heraus.
Wir von Kanzlei Grigat verstehen, dass die Bewertung und Übertragung von Immobilien im Rahmen von Schenkungen eine komplexe Angelegenheit darstellt, die spezifische juristische Kenntnisse erfordert. Unsere Expertise umfasst alle relevanten Bewertungsverfahren und rechtlichen Vorschriften, um Sie bei der Erstellung von Wertgutachten und der Gestaltung von Überlassungsverträgen kompetent zu beraten.
Ein Anwalt spielt eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Beratung rund um Immobilienschenkungen. Wir übernehmen die Überprüfung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Unser Ziel ist es, den Prozess der Übertragung rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten. Wir unterstützen Sie beim Erstellen sowie bei der notariellen Beurkundung des Überlassungsvertrags und gewährleisten, dass alle Mitteilungen korrekt und fristgerecht ausgeführt werden.
Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen bezüglich der Immobilienbewertung. Mit gängigen Standardverfahren, darunter auch spezifische Methoden zur Bewertung von Grundbesitz, ermitteln wir fundierte Wertgutachten. Diese Gutachten bilden die Basis für die steuerliche Behandlung der Übertragung und für die Gestaltung des Überlassungsvertrags, um das größtmögliche Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Es gibt einfache Online-Rechner, die eine kostenlose Schätzung des Verkehrswertes anbieten. Diese sind allerdings meist nicht detailliert und können nur einen groben Richtwert liefern. Wir empfehlen daher, sich für eine genaue Bewertung an einen Experten wie uns zu wenden.
Das Finanzamt berücksichtigt Zustand, Lage, Größe des Grundstücks und baurechtliche Beschränkungen. Auch Marktsituation und Vergleichswerte fließen in die Bewertung ein, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.
Die Bewertung für die Erbschaftsteuer kann beispielsweise über das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren erfolgen. Das zuständige Finanzamt legt fest, welches Verfahren im Einzelfall Anwendung findet.
Für die Wertermittlung im Schenkungsfall werden vorrangig das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren angewendet. Jedes Verfahren hat spezifische Anwendungsfelder, die je nach Immobilientyp und dessen Nutzung entscheidend sind.
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