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Digitaler Nachlass – was mit der Account eines Verstorbenen geschieht

Der digitale Nachlass betrifft jeden von uns – früher oder später. Nahezu jeder Mensch hinterlässt Spuren im Internet. Doch auch nach dem Tod bleiben diese Spuren bestehen. Sei es auf Social Media Plattformen wie Facebook, bei E-Mail-Anbietern, in der Cloud bei Google oder auf Abo-Plattformen. Obwohl der digitale Nachlass oft Teil unseres Alltags ist, ist er vielen unbekannt. Häufig wissen Angehörige nicht, welche Online-Konten der Verstorbene hatte oder wie sie mit den Accounts umgehen sollen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Welche Elemente zum digitalen Nachlass gehören.
  • Was mit dem digitalen Nachlass im Falle eines Todes geschieht.
  • Welche Schritte Sie als Inhaber oder als Erbe unternehmen sollten.

Der Digitale Nachlass

Zum digitalen Nachlass (auch digitales Erbe genannt) zählen alle Rechte und Positionen, die der Verstorbene in der digitalen Welt besaß. Dazu gehören unter anderem:

  • Verträge mit Dienstleistern, wie z.B. E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste
  • Profile und Konten in sozialen Netzwerken, einschließlich aller Nutzungsdaten, wie Chatverläufe
  • Konten bei Online-Banking-Anbietern, Handelsplattformen oder Datenbanken
  • Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie USB-Sticks, Festplatten oder Handys
  • Online-Daten, wie digitale Sammlungen von Musik, Filmen, Fotos oder anderen Medien

 

Zum digitalen Nachlass gehört mehr, als man denkt. Lassen Sie sich beraten, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Der Digitale Nachlass nach dem Sterbefall

Die Erben treten nach dem Tod des Verstorbenen in dessen digitale Rechte und Pflichten ein. Durch die Universalsukzession im Erbrecht übernehmen die Erben automatisch alle Rechte des Verstorbenen, einschließlich seiner digitalen Nachlasspositionen. Sie werden damit sowohl Eigentümer der Nutzungsrechte der Daten und Konten als auch Vertragspartner der Dienstleister.

Dies bedeutet, dass bestehende Verträge weiterlaufen und die Erben Anspruch auf die Nutzung der Daten und Konten haben. Dienstleister müssen den Erben Zugang zu den Konten gewähren – auch wenn diese durch ein Passwort geschützt sind. Bei offline gespeicherten Daten, wie z.B. passwortgeschützten USB-Sticks, besteht jedoch kein Recht, das Passwort zu umgehen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister regeln oftmals, wie nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Konten verfahren wird. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Regelungen rechtlich wirksam sind.

Oft wissen Angehörige nichts von den digitalen Daten und Konten des Verstorbenen. Möchten Sie als Nutzer Ihren digitalen Nachlass regeln? Möchten Sie als Erbe auf das digitale Erbe zugreifen?

Digitalen Nachlass regeln

Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr „normales“ Erbe regeln, sollten Sie auch Ihre digitalen Daten und Konten in Betracht ziehen. Auch als Erbe können Sie den digitalen Nachlass entsprechend regeln. Das digitale Erbe unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Was Sie als Nutzer tun können:

  • Handeln Sie frühzeitig, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Daten berücksichtigt werden.
  • Erstellen Sie eine Liste Ihrer digitalen Nachlasspositionen. Diese Liste sollte umfassen:
    • Welche Konten und Daten Sie besitzen
    • Wie Ihre Erben darauf zugreifen können, z.B. mit Passwörtern oder Antworten auf Sicherheitsfragen
    • Was mit diesen Konten und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll
  • Fügen Sie diese Liste Ihrem Testament bei und achten Sie auf die formalen Anforderungen eines Testaments.
  • Sie können auch eine Vollmacht erteilen, um einer Person die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses zu ermöglichen.

 

Was Sie als Erbe tun können:

  • Sie können die digitalen Konten und Daten nutzen, verändern oder löschen.
  • Wenn Dienstleister sich aufgrund der AGB weigern, den Zugang zu gewähren, können Sie den Zugang einklagen.

Vorsorge ist auch hier der beste Weg. Sie als Nutzer können frühzeitig die Weichen stellen, und als Erbe vermeiden Sie unnötigen Aufwand und Unsicherheiten. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren digitalen Nachlass optimal regeln und vertreten Sie bei Streitigkeiten, Vollmachten, Testamenten und Verträgen rund um den digitalen Nachlass.

Wie beantragt man eine USt-ID?

Der Prozess zur Beantragung einer USt-ID mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, lässt sich aber in überschaubare Schritte unterteilen:

  1. Prüfung der Voraussetzungen (z.B. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung oder freiberuflichen Tätigkeit)
  2. Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (online oder schriftlich)
  3. Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen
  4. Bearbeitung durch das BZSt
  5. Erhalt der USt-ID (bei positivem Bescheid)

Korrekte Verwendung der USt-ID im Geschäftsverkehr

Die bloße Beantragung der USt-ID ist nur der erste Schritt. Ebenso wichtig ist ihre korrekte Verwendung im täglichen Geschäftsverkehr. Hier einige zentrale Punkte, die Sie beachten sollten:

Angabe auf Rechnungen

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen muss sowohl die USt-ID des leistenden Unternehmers als auch die des Leistungsempfängers auf der Rechnung angegeben werden. Dies ist eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferung.

Überprüfung von Geschäftspartnern

Vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sollten Sie die USt-ID Ihres Geschäftspartners überprüfen. Dies kann über das Online-Portal des BZSt erfolgen. Eine regelmäßige Überprüfung schützt Sie vor unbeabsichtigten Fehlern und potenziellen steuerlichen Risiken.

Verwendung bei Zusammenfassenden Meldungen

Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Dienstleistungen erbringen, müssen regelmäßig eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Hier spielt die USt-ID eine zentrale Rolle, da sie zur Identifikation der beteiligten Unternehmen dient.

Risiken und Konsequenzen bei falscher Verwendung

Die inkorrekte Verwendung der USt-ID kann weitreichende Folgen haben. Es droht der Verlust der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Unternehmen müssen in solchen Fällen mit Nachzahlungen von Umsatzsteuer rechnen, die das Budget empfindlich treffen können. Bei vorsätzlichem Missbrauch der USt-ID können sogar Bußgelder verhängt werden oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. Diese potenziellen Risiken unterstreichen die Wichtigkeit einer sorgfältigen und korrekten Handhabung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im geschäftlichen Alltag.

Praktische Tipps für den Umgang mit der USt-ID

Um Ihnen den Umgang mit der USt-ID zu erleichtern, haben wir einige praktische Tipps zusammengestellt:

  1. Implementieren Sie ein System zur regelmäßigen Überprüfung von USt-IDs Ihrer Geschäftspartner.
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im korrekten Umgang mit der USt-ID, insbesondere im Rechnungswesen.
  3. Nutzen Sie automatisierte Tools zur USt-ID-Validierung, um manuelle Fehler zu vermeiden.
  4. Dokumentieren Sie alle USt-ID-bezogenen Prozesse sorgfältig für eventuelle Betriebsprüfungen.
  5. Bleiben Sie über Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert, die die Verwendung der USt-ID betreffen könnten.

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann

Bei der Kanzlei Grigat verstehen wir die Herausforderungen, die mit der USt-ID einhergehen. Unsere Expertise umfasst eine umfassende Beratung zur USt-ID, die von der Beantragung bis zur korrekten Anwendung reicht. Wir entwickeln individuelle Compliance-Strategien für den EU-Handel und erstellen maßgeschneiderte Checklisten zur USt-ID-Verwendung, die auf Ihr spezifisches Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Darüber hinaus bieten wir proaktive Beratung zu Änderungen im Umsatzsteuerrecht, um Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten. Bei Bedarf übernehmen wir sogar die komplette Abwicklung USt-ID-bezogener Prozesse, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unser ganzheitlicher Ansatz gewährleistet, dass Sie in allen Belangen der USt-ID optimal unterstützt werden.

Unsere Erfahrung spricht für sich: Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich bei der Implementierung effizienter USt-ID-Systeme unterstützt und konnten in mehreren Fällen drohende Steuernachzahlungen durch rechtzeitige Korrekturen verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Jedes Unternehmen, das innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU erbringt oder empfängt, benötigt eine USt-ID. Dies gilt sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Einzelunternehmer und Freiberufler.

Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel einige Werktage bis wenige Wochen. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen geht es meist schneller. Eine professionelle Unterstützung bei der Antragstellung kann den Prozess beschleunigen.

Nein, die USt-ID ist nicht dasselbe wie die Steuernummer. Während die Steuernummer vom lokalen Finanzamt für nationale Zwecke vergeben wird, ist die USt-ID eine EU-weit gültige Nummer für den innergemeinschaftlichen Handel.

Nein, eine einmal erteilte USt-ID bleibt grundsätzlich gültig. Allerdings sollten Sie Änderungen in Ihrer Unternehmensstruktur oder -tätigkeit dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, da dies Auswirkungen auf Ihre USt-ID haben kann.

Die Verwendung einer falschen USt-ID kann zum Verlust der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen führen. In solchen Fällen ist eine umgehende Korrektur und ggf. eine Berichtigung der Rechnung erforderlich. Professionelle Beratung kann helfen, die Folgen zu minimieren. Wenden Sie sich gerne an uns.

Die Überprüfung kann über das offizielle Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern erfolgen. Es empfiehlt sich, dies vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu tun und das Ergebnis zu dokumentieren.

Nein, die USt-ID ist spezifisch für den innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU. Für Geschäfte mit Drittländern gelten andere Regelungen.

In der Regel hat ein Unternehmen nur eine USt-ID pro EU-Mitgliedstaat, in dem es registriert ist. Bei Betriebsstätten in verschiedenen EU-Ländern kann es jedoch vorkommen, dass mehrere USt-IDs notwendig sind. Dies erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung und Verwaltung.

Die Begriffe werden oft verwechselt, sind aber nicht identisch. Die Umsatzsteuer-Nummer ist in der Regel die um ein „DE“ am Anfang erweiterte Steuernummer und wird für nationale Zwecke verwendet. Die USt-ID hingegen ist eine eigenständige Nummer für den EU-weiten Geschäftsverkehr.

Ohne gültige USt-ID können Sie keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen durchführen. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen, einschließlich der Nachzahlung von Umsatzsteuer und möglichen Bußgeldern. Es ist daher essentiell, rechtzeitig eine USt-ID zu beantragen, wenn Sie EU-weite Geschäfte planen.