Rechtsanwalt Stiftungen im Erbrecht

Nicole Grigat
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Stiftung ist eine unabhängige Organisation mit festgelegtem Ziel und dauerhaftem Vermögen
  • Gründung erfolgt durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht
  • Stiftungen bieten langfristige Vermögenssicherung, steuerliche Vorteile und fördern gemeinnützige Zwecke

Stiftungen sind ein erprobtes Mittel, um die private und unternehmerische Nachfolge zu regeln. Ob es um den langfristigen Schutz der Familie, die Fortführung eines Unternehmens oder die Umsetzung gemeinnütziger Ziele geht – mit der passenden rechtlichen und steuerlichen Gestaltung ermöglicht die Stiftung eine werterhaltende und generationsübergreifende Vermögensübertragung.

Unsere Erbrechtsexperten beraten Sie umfassend zu Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Unternehmensstiftungen – von der Gründung bis zur Integration in Ihre Nachlassplanung.

Eine Stiftung gründen – auch mit mittlerem Vermögen eine sinnvolle und machbare Option

Die Gründung einer Stiftung ist nicht ausschließlich wohlhabenden Familien oder großen Unternehmen vorbehalten. Auch mit Vermögenswerten ab etwa 50.000 € kann eine Stiftung eine attraktive und nachhaltige Lösung für die Vermögensübertragung oder die Verwirklichung gemeinnütziger Ziele bieten.

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die ein spezifisches Ziel verfolgt – wie beispielsweise die Förderung von Bildung, Kunst, Umwelt oder die langfristige Absicherung der eigenen Familie. Der Stiftungszweck wird durch die Erträge des sogenannten Grundstockvermögens realisiert.

Dieses Kapital, das der Stifter in die Stiftung einbringt, bleibt dauerhaft erhalten. Zum Stiftungskapital können neben Geldmitteln auch Immobilien, Grundstücke, Sammlungen, Wertpapiere, Kunstwerke oder Rechte gehören.

Die laufenden Erträge sowie Spenden, Schenkungen oder Einkünfte aus der Stiftungsarbeit werden verwendet, um Maßnahmen zu finanzieren, die dem Stiftungszweck dienen.

Über die Gründung einer Stiftung nachdenken? Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht begleiten Sie kompetent von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung – rechtssicher, individuell und zukunftsorientiert. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Wer sollte eine Stiftung gründen?

Die Errichtung einer Stiftung ist eine sinnvolle Option für viele Personengruppen – sei es zur gezielten Vermögensnachfolge, zur Absicherung der Familie, zur Regelung der Unternehmensnachfolge oder für ein dauerhaftes gemeinnütziges Engagement.

Eine Stiftung empfiehlt sich besonders für:

  • Privatpersonen, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen auch über ihren Tod hinaus im eigenen Sinne weiterwirkt

  • Menschen ohne direkte Nachkommen, die ihr Lebenswerk mit einer langfristigen Wirkung verbinden wollen

  • Engagierte Persönlichkeiten, die ihren Namen mit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verbinden möchten

  • Stifter, die bereit sind, Vermögen dauerhaft zu übertragen, um ideelle Werte zu schaffen und Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen

  • Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge langfristig regeln und die Zukunft des Familienunternehmens sichern möchten

  • Familienoberhäupter, die mit einer Familienstiftung generationsübergreifend Vermögen strukturieren und absichern wollen

Unsere Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht beraten Sie individuell zur Gründung Ihrer Stiftung – rechtssicher, steuerlich optimiert und ganz nach Ihren persönlichen Zielen.

Möchten Sie mit einer Stiftung Verantwortung übernehmen und Werte bewahren? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Stiftung.

Welche Vorteile bietet eine Stiftung?

Eine Stiftung ist nicht nur eine ausgezeichnete Möglichkeit, Vermögen langfristig und werteorientiert zu übertragen, sondern bringt auch zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile – insbesondere, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

Bei der lebzeitigen Errichtung einer Stiftung kann der Stifter aktiv an der Stiftungsarbeit mitwirken und unmittelbar die Wirkung seines Engagements erleben. Gleichzeitig profitieren die Begünstigten von den langfristigen Erträgen des Stiftungsvermögens – etwa in den Bereichen Bildung, Soziales, Umwelt oder Kultur.

Steuerliche Vorteile einer Stiftung:

  • Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

  • Zuwendungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10b EStG).

  • Eine gemeinnützige Stiftung darf bis zu einem Drittel ihres Einkommens verwenden, um den Stifter oder seine nächsten Angehörigen angemessen zu unterstützen, Gräber zu pflegen oder das Andenken zu ehren – ohne Verlust der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 6 AO).

  • Die Stiftung stellt einen Rechtsträger mit eigener Identität dar, der unabhängig von Erben, Gläubigern oder Unternehmensverkäufen dauerhaft bestehen kann.

Eine Stiftung hilft nicht nur, ideelle Ziele zu realisieren, sondern ermöglicht auch Steuerersparnisse und schützt das Vermögen vor Zersplitterung und Fremdzugriff – etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Nachlassplanung.

Möchten Sie wissen, ob eine Stiftung für Ihre Vermögensnachfolge oder Ihr gemeinnütziges Engagement geeignet ist? Unsere Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht beraten Sie umfassend – rechtlich fundiert und steuerlich durchdacht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Welche Stiftungstypen gibt es?

Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich vorab über die verschiedenen Stiftungsarten informieren. Abhängig von Ziel, Zweck und Vermögensstruktur bieten sich unterschiedliche Stiftungstypen an – viele davon lassen sich auch miteinander kombinieren.

Die Auswahl des Stiftungstyps hängt vom individuellen Anliegen und der langfristigen Wirkung ab, die erzielt werden soll. Eine Stiftung kann entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden. Besonders flexibel und wirkungsvoll ist die Kombination beider Varianten: Der Stifter bringt zu Lebzeiten einen Teilbetrag ein und wirkt aktiv an der Stiftungsarbeit mit, während der restliche Betrag durch Testament oder Erbvertrag nach dem Tod zugestiftet wird.

Überblick über die wichtigsten Stiftungsformen

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Stiftungstypen:

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Diese Stiftung ist eigenständig und handlungsfähig. Sie verfügt über eine eigene Verwaltung und agiert unabhängig im Rahmen ihrer Satzung. Die rechtsfähige Stiftung ist die klassische Form und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Unselbstständige (treuhänderische) Stiftung
Die treuhänderische Stiftung ist rechtlich nicht selbstständig. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen einem Treuhänder, der es als Sondervermögen verwaltet und entsprechend dem Stiftungszweck verwendet. Sie ist einfacher zu gründen und flexibel in der Handhabung.

Unternehmensverbundene Stiftung
Diese Stiftungen dienen der Sicherung und Fortführung eines Unternehmens. Sie betreiben selbst ein Unternehmen oder halten Anteile an Kapital- bzw. Personengesellschaften. Häufig wird diese Form zur langfristigen Unternehmensnachfolge genutzt.

Familienstiftung
Familienstiftungen verfolgen primär das Ziel, eine oder mehrere Familien finanziell abzusichern. Sie können mit unternehmensverbundenen Stiftungen kombiniert werden und bieten Gestaltungsspielräume für die generationsübergreifende Vermögensstrukturierung.

Kirchliche Stiftung
Kirchliche Stiftungen unterstützen kirchliche, religiöse oder caritative Zwecke. Für ihre Anerkennung ist in der Regel zusätzlich die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde erforderlich.

Bürgerstiftung
Bürgerstiftungen sind gemeinschaftliche Initiativen von Bürgern für Bürger in einer bestimmten Region. Sie fördern soziale, kulturelle, sportliche oder ökologische Projekte vor Ort – mit dem Ziel, das Gemeinwohl nachhaltig zu stärken.

Unsere Anwälte für Erbrecht und Stiftungsrecht beraten Sie ausführlich zur Auswahl der passenden Stiftungsform und unterstützen Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Gründung Ihrer Stiftung – individuell abgestimmt auf Ihre Ziele.

Möchten Sie eine Stiftung errichten und sind unsicher, welcher Stiftungstyp für Sie der richtige ist? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Wie wird eine Stiftung errichtet? – Rechtssicher gründen mit anwaltlicher Unterstützung

Wer eine Stiftung gründen möchte, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Stiftung bildet das Stiftungsgesetz nach §§ 80 ff. BGB. Eine Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.

Voraussetzungen für die Stiftungserrichtung

Das Stiftungsgeschäft – also die Gründungserklärung – muss folgende Elemente enthalten:

  • Schriftform oder – bei einer Stiftung von Todes wegen – Testament oder Erbvertrag

  • Eine verbindliche Widmung des Stiftungsvermögens zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks

  • Der Stiftungszweck muss dauerhaft und nachhaltig erfüllbar sein

  • Der Zweck darf nicht gegen das Allgemeinwohl verstoßen

Die Stiftung benötigt außerdem eine Satzung, in der geregelt sind:

  • Name und Sitz der Stiftung

  • Stiftungszweck

  • Höhe und Zusammensetzung des Vermögens

  • Bildung und Aufgaben des Stiftungsvorstands

Zusätzliche Anforderungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Soll die Stiftung steuerlich begünstigt sein – etwa als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftung – gelten weitere Voraussetzungen gemäß der Abgabenordnung (AO):

  • Selbstlose und unmittelbare Zweckverwirklichung

  • Zeitnahe Mittelverwendung der Stiftungserträge

  • Ausschließliche Förderung der in der Satzung definierten Zwecke

Nur wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erkennt die zuständige Stiftungsbehörde die Stiftung an – in Kombination mit einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt.

Die Errichtung einer Stiftung ist ein komplexer Prozess mit weitreichenden rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Auswirkungen.

Ob Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Unternehmensstiftung oder Stiftung von Todes wegen – eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist unerlässlich, um langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Möchten Sie eine Stiftung errichten oder prüfen lassen, welche Stiftungsform zu Ihren Zielen passt? Unsere erfahrenen Anwälte für Stiftungsrecht begleiten Sie bei jedem Schritt – kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch!

Stiftungsrecht – rechtssichere Beratung für Stifter, Familien und Unternehmen

Stiftungen bieten eine nachhaltige Möglichkeit, Vermögen strukturiert zu übertragen, Werte zu bewahren und langfristig gesellschaftlich oder familiär zu wirken. Ob als gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung – das Stiftungsrecht ist komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

Unsere Leistungen im Stiftungsrecht:

  • Beratung bei der Stiftungserrichtung: Gründung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Treuhandstiftungen

  • Entwurf und rechtliche Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen und Treuhandverträgen

  • Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt zur Sicherstellung der Anerkennung und Gemeinnützigkeit

  • Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge mit Stiftungen

  • Ausarbeitung von Geschäftsführungsverträgen mit der Stiftung

  • Beratung von Stiftungsorganen (Vorstände, Beiräte) zu Rechten, Pflichten und Handlungsspielräumen im Stiftungsalltag

  • Begleitung bei internen Konflikten oder externen Auseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich

  • Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen (z. B. Untreue in der Stiftung) oder Haftungsansprüchen gegen Organmitglieder

Unsere Beratung richtet sich an Stifter, Unternehmerfamilien, Vermögensinhaber, Nachlassplaner sowie Vorstände und Beiräte bestehender Stiftungen.

Möchten Sie eine Stiftung gründen oder benötigen Unterstützung bei stiftungsrechtlichen Fragestellungen? Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite – vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch!

Häufig gestellte Fragen

Eine Stiftung ist eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation, die dauerhaft ein vom Stifter festgelegtes Ziel verfolgt. Das dafür gewidmete Vermögen bleibt erhalten und dient ausschließlich der Zweckverwirklichung.

Zu den wichtigsten Stiftungsarten zählen die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die treuhänderische (unselbstständige) Stiftung, die gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung, die Unternehmensstiftung sowie kirchliche und Bürgerstiftungen. Eine genaue Auswahl erfolgt nach Ziel, Vermögen und Zweck.

Die Gründung erfolgt durch ein Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Notwendig sind u. a. eine schriftliche Erklärung, ein klarer Stiftungszweck, ausreichendes Vermögen und eine Satzung. Bei gemeinnützigen Stiftungen muss zusätzlich das Finanzamt zustimmen.

Stiftungen ermöglichen eine langfristige Vermögenssicherung, bieten steuerliche Vorteile, fördern gemeinnütziges Engagement und können als Instrument der Unternehmens- oder Nachfolgeplanung genutzt werden. Sie schaffen dauerhafte Strukturen, unabhängig von Erben oder wirtschaftlichen Veränderungen.

Die Höhe des Stiftungskapitals hängt vom Stiftungszweck und dem Verwaltungsaufwand ab. In der Regel gilt: Für rechtsfähige Stiftungen sind etwa 50.000 € bis 100.000 € empfehlenswert, bei treuhänderischen Stiftungen kann bereits ein geringeres Vermögen ausreichen.

Die Satzung regelt Name, Sitz, Zweck, Vermögen, die Zusammensetzung der Organe (z. B. Stiftungsvorstand), deren Aufgaben und Vertretungsbefugnisse sowie Regelungen zur Zweckverwirklichung und Satzungsänderung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht.

Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn sie selbstlos, ausschließlich und unmittelbar Zwecke fördert, die laut Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind – z. B. Bildung, Wissenschaft, Umwelt oder Kultur. Bei Gemeinnützigkeit gelten Steuerbefreiungen und Abzugsfähigkeiten für Zuwendungen.

Ja, eine Stiftung kann auch durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) gegründet werden. In diesem Fall wird das Stiftungsgeschäft erst mit dem Tod des Stifters wirksam. Eine Kombination mit einer Stiftung zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich und oft sinnvoll.

Die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes prüft, ob der Stifterwille und die Satzung eingehalten werden. Gemeinnützige Stiftungen unterliegen zusätzlich der Finanzamtskontrolle. Stiftungsvorstände müssen regelmäßig Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen.

Ein spezialisierter Anwalt für Stiftungsrecht begleitet Sie bei der Stiftungserrichtung, erstellt Satzung und Verträge, stimmt den Zweck mit den Behörden ab, klärt steuerliche Fragen und berät Stiftungsvorstände zu ihren Rechten, Pflichten und möglichen Haftungsrisiken – bundesweit.

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