Nachdem das Bankschließfach des Erblassers geöffnet wurde, fand sich ein handschriftliches Testament, das eine dritte Person als Alleinerben benannte. Das Testament war jedoch der Länge nach durchgerissen. Die begünstigte Person beantragte beim Nachlassgericht die „Aufhebung“ des bereits erteilten Erbscheins. Das Nachlassgericht lehnte diesen Antrag ab, und auch die Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht (OLG) blieb erfolglos.
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