Sie wollen zügig und lösungsorientiert geschieden werden? Sie wollen lange gerichtliche Streitigkeiten vermeiden und Ihre Nerven schonen?
Dann empfehlen wir Ihnen die sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch kurz Ehevertrag genannt. Eine solche Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen den getrenntlebenden Ehegatten, der die sogenannten Folgesachen einer Scheidung regelt. Folgesachen sind zB die Regelung der Vermögensverhältnisse, des Unterhaltes für Kinder und den Ehegatten, Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern, Regelung der Rentenanwartschaften in der Ehe, dem sog. Versorgungsausgleich, und die Regelung des vermögensrechtlichen Wertzuwachses in der Ehe, dem sog. Zugewinnausgleich. Eine solche Vereinbarung schafft demnach eine vollumfassende Einigung, die entweder als Mehrvergleich bei der Ehescheidung protokolliert oder vor der Scheidung bereits bei einem Notar beurkundet werden kann. Wenn alle diese Folgesachen geregelt sind, dauert die Ehescheidung vor Gericht nur kurz.
Warum empfehlen wir eine solche Vereinbarung?
Das ist ganz einfach. Sie vermeidet Überraschungen und läßt Sie abgesichert in die Zukunft blicken. Alle Details sind im Vorhinein geregelt und müssen eben nicht – im schlimmsten Fall – erst vor Gericht ausgefochten werden. Letztendlich vermeidet eine solche Vereinbarung eine langwierige Eskalation, die vor allem auch das Wohl Ihrer Kinder schützt. Und gerade die Kinder sollten unter der Trennung und Scheidung nicht noch mehr leiden, als sie es ohnehin schon tun.
Natürlich entstehen bei einer solchen Vereinbarung auch Anwaltsgebühren. Diese können aber vorher bereits abgestimmt und somit kalkulierbar gehalten werden. Bei einem streitsüchtigen Ehegatten müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren und Gebühren rechnen.
Lassen Sie sich beraten, ob wir Ihnen mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung helfen können. Melden Sie sich bitte und vereinbaren gerne einen Termin.