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Die Spezialisten für Corona-Wirtschaftshilfen aus Krefeld

Ein Bericht in der Crevelt Magazin

Die Corona-Pandemie geht vielen Unternehmern an die Substanz und bedroht deren Existenzen. Es braucht schnelle und unkomplizierte Unterstützung, damit sie die staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen erhalten. Doch dazu müs- sen die entsprechenden Anträge korrekt und fristgerecht eingereicht werden. Zu diesem Zweck hat sich die Kanzlei GK der Rechtsanwälte Nicole Grigat und Gunnar Krüger gegründet und spezialisiert und bietet als eine der wenigen Stellen im Land auf diesem Sektor fundierte Lösungen, die kurze Reaktions- und Bearbeitungszeiten garantieren….

Die Spezialisten für Corona-Wirtschaftshilfen aus Krefeld

Die Bundesregierung hat am 06.04.2020 ein weiteres Programm aufgelegt, um mittelständische Unternehmen in Deutschland zu unterstützen: den sog. KFW-Schnellkredit.

Wer hat Anspruch?

Das Programm wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die jetzt sehr schnell Unterstützung benötigen. Diese Unternehmen müssen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben.

Was ist das Besondere an dem KFW-Schnellkredit?

Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung von 100 %. Diese ist abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kredite können daher rasch und unkompliziert von den Hausbanken bereit gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Unternehmen muss mehr als 10 Beschäftigte haben
  • Unternehmen muss seit mindestens 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sein
  • Unternehmen darf bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein

Wie hoch ist das Kreditvolumen?

  • pro Unternehmen bis maximal 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • maximal € 800.000 für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte
  • maximal € 500.000 für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte

Wie hoch ist der Zinssatz?

Er beträgt 3 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren.

Findet eine Risikoprüfung statt?

Nein. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Dadurch kann der Kredit schneller bewilligt werden.

Empfehlung:

Die Erfahrung in den letzten Wochen zeigt, dass die Beantragung der Fördermittel bei den Hausbanken nicht so leicht vonstattengeht wie von der Bundesregierung avisiert wurde. Die Anforderungen der Hausbanken an die einzureichenden Unterlagen selbst waren bisher aufgrund des etwaigen Ausfallrisikos hoch. Die Bonität war bislang die Eintrittskarte, damit der Antrag überhaupt in die Prüfung geht. Vor diesem Hintergrund wurden viele Anträge auf Fördermittel seitens der Hausbanken abgelehnt.

Die Haftungsfreistellung zu 100 % sollte die Hausbanken nunmehr zugunsten der Unternehmen agieren lassen.

Ihre Unterlagen müssen aussagekräftig und vollständig sein. Trotz der Haftungsfreistellung der Banken ist das ein absolutes Muss.

Wir begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Verhandlungssicher und erfahren. Sprechen Sie uns an.

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/endlich-der-kfw-schnellkredit-2020_166886.html

Es ist nur allzu gut nachvollziehbar, dass sich die Ehegatten wechselseitig bei Tod des einen Ehegatten bedenken und absichern wollen und dann bei Tod des längstlebenden Ehegatten die Kinder einsetzen wollen. Das ist aus emotionaler Sicht der meist gewünschte und auch der einfachste Weg.

Aber ist dieser Weg aus steuerlicher Sicht zu empfehlen? Es kann je nach Formulierung durchaus sein, dass Vermögen bzw. der dann vorhandene Nachlass doppelt besteuert wird. Die Zahl der Patchwork-Ehen wird auch immer größer. Wie verhält es sich steuerlich bei der Gestaltung eines Testamentes, wenn ein Kind, das bedacht werden soll, eben nicht der leibliche Abkömmling des anderen Ehegatten ist?

Natürlich ist auch verständlich, dass die Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden sollen. Aber ist eine Erbengemeinschaft zu empfehlen, wenn die Kinder keinen guten Draht zueinander haben oder auch räumlich bzw. regional getrennt voneinander leben?

Es gibt viele gute Gestaltungsmöglichkeiten, die das Vermögen bei Tod des ersten Ehegatten sicher und vor allem steuergünstig in die nächste Generation übergehen lassen und gleichzeitig den überlebenden Ehegatten auch wirtschaftlich absichern. Um Streit oder Neid unter den Kindern zu vermeiden, bietet sich auch an, die Kinder direkt mit bestimmten Gegenständen zu bedenken, um eine unschöne Erbauseinandersetzung zu vermeiden.

Bei der gut gemeinsten Gestaltung von letztwilligen Verfügungen ist Vorsicht geboten. Damit sich nicht nur das Finanzamt freut.

Haben Sie Fragen dazu ? Wir helfen gerne!

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-das-berliner-testament-wirklich-zu-empfehlen_179348.html

Sie wollen zügig und lösungsorientiert geschieden werden? Sie wollen lange gerichtliche Streitigkeiten vermeiden und Ihre Nerven schonen?

Dann empfehlen wir Ihnen die sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch kurz Ehevertrag genannt. Eine solche Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen den getrenntlebenden Ehegatten, der die sogenannten Folgesachen einer Scheidung regelt. Folgesachen sind zB die Regelung der Vermögensverhältnisse, des Unterhaltes für Kinder und den Ehegatten, Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern, Regelung der Rentenanwartschaften in der Ehe, dem sog. Versorgungsausgleich, und die Regelung des vermögensrechtlichen Wertzuwachses in der Ehe, dem sog. Zugewinnausgleich. Eine solche Vereinbarung schafft demnach eine vollumfassende Einigung, die entweder als Mehrvergleich bei der Ehescheidung protokolliert oder vor der Scheidung bereits bei einem Notar beurkundet werden kann. Wenn alle diese Folgesachen geregelt sind, dauert die Ehescheidung vor Gericht nur kurz.

Warum empfehlen wir eine solche Vereinbarung?

Das ist ganz einfach. Sie vermeidet Überraschungen und läßt Sie abgesichert in die Zukunft blicken. Alle Details sind im Vorhinein geregelt und müssen eben nicht – im schlimmsten Fall – erst vor Gericht ausgefochten werden. Letztendlich vermeidet eine solche Vereinbarung eine langwierige Eskalation, die vor allem auch das Wohl Ihrer Kinder schützt. Und gerade die Kinder sollten unter der Trennung und Scheidung nicht noch mehr leiden, als sie es ohnehin schon tun.

Natürlich entstehen bei einer solchen Vereinbarung auch Anwaltsgebühren. Diese können aber vorher bereits abgestimmt und somit kalkulierbar gehalten werden. Bei einem streitsüchtigen Ehegatten müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren und Gebühren rechnen.

 

Lassen Sie sich beraten, ob wir Ihnen mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung helfen können. Melden Sie sich bitte und vereinbaren gerne einen Termin.